H.W.
Anmeldedatum: 02.07.2008 Beiträge: 7
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Verfasst am: 20.09.2008, 18:59 Titel: 2,25% Verzinsung garantiert ?!? |
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Hallo liebes Forum, hier kommt eine weitere Aussage der Versicherungs-branche und ihrer Vertreter, die man uns glauben machen will
"Bei Kapitallebens-/privaten Rentenversicherungen sind 2,25% Verzinsung garantiert!" "Es gibt keine andere Anlage, welche eine Mindestverzinsung garantiert."
Diese aussage stimmt sogar.Es gibt nur einen kleinen Haken !!Haltet Euch gut fest ! Die Höhe der Kosten ist nicht garantiert. Das bedeutet, dass wenn Ihr beispielsweise 100 Euro monatlich einzahlt, Euch die Versicherung von jedem Beitrag z.B. 30% an Kosten einbehält. Die 2,25% Zinsen bekommt Ihr dann auf den Sparanteil von 70%.
Und jetzt kommt's: Weil die Kosten in solchen Verträgen nicht garantiert (!) sind, kann bei "schlechter wirtschaftlicher Lage" sogar bis zu 100% Ihres Beitrages für Kosten eingehalten werden. (§ 172 VVG). Auf den Rest - den sog. "Sparanteil" in Höhe von 0,-- Euro - bekommt Ihr dann 2,25% Zinsen. Garantiert !!
Eine gängige Praxis der Versicherungsges.: Wenn IDu als Versicherungsnehmer mit dem Rückkaufswert nicht einverstanden bist und dich mit einem Fachanwalt zur Wehr setzt, mußt man auf ein langwieriges und kostspieliges Prozessieren gefasst sein.
Die Gegenseite finanziert dabei Ihre besten Anwälte aus den Beiträgen der Versicherungsnehmer. Diese Art des Umganges mit reklamierenden Kunden scheint sehr preisgünstig zu sein, denn ein Teil der Beitragseinnahmen der Versicherer fließt in die Abwehr/Nachregulierung von berechtigten Kundenforderungen. Dieser Teil zur Abwehr von Kundenansprüchen ist im sogenannten "Verwaltungsaufwand" enthalten.[/i]
Man muss sich das einmal verdeutlichen: Du als Kunde mit berchtigten Ansprüchen finanzierst mit Deinem eigenen Geld den Prozess gegen Dich selbst.
Wie hier im Forum schon häufiger erwähnt bietet hier das Team vom www.lv-check.de, auch für bereits gekündigte Verträge.
bis zum nächsten "Märchen"
Euer H.W. |
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