H.W.
Anmeldedatum: 02.07.2008 Beiträge: 7
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Verfasst am: 12.10.2008, 22:25 Titel: Finanzämter erkennen Verluste aus Lebensversicherungen an |
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Gute Nachricht zu später Stunde,
Wer Verluste durch die Kündigung seiner Lebensversicherung macht, kann diese von der Steuer absetzen. Einige Finanzämter seien dazu übergegangen, Verluste aus Lebensversicherungen bei der Steuererklärung anzuerkennen, teilte das DIWVA-Institut in Hamburg mit. Dem Finanzministerium könnten durch diese neue Praxis Milliarden entgehen. Verbraucherschützern zufolge sind pro Jahr rund eine Million Menschen betroffen. Das eigentliche Problem sei aber nicht in der Besteuerung, sondern die hohen Verlusten bei der Kündigung einer Lebensversicherung, sagte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) besitzen die Deutschen rund 95 Millionen Lebensversicherungen, nach vorsichtigen Schätzungen kündigten pro Jahr rund eine Million Kunden ihren Vertrag. Dabei entstehen den meisten Versicherten hohe Verluste, weil die Unternehmen von der Auszahlungssumme ihre Kosten für die Verwaltung oder die Prämien für die Versicherungsvermittler abziehen. Eine Analyse der Hamburger Verbraucherschützer von über 400 gekündigten Verträgen ergab, dass der durchschnittliche Verlust der Verbraucher bei rund 3300 Euro und damit bei knapp 70 Prozent lag. Pro Jahr dürften sich die Verluste nach Schätzung von Castelló damit insgesamt auf etwa 3,3 Milliarden Euro belaufen.
Diese Verluste konnten Versicherungskunden bislang steuerlich nicht geltend machen. Zusätzlich fielen oft noch Steuern auf die erwirtschafteten Zinsen aus der Versicherung an. Das DIWVA-Institut erklärte, es sei nun aber gelungen, die Verluste aufgrund vorzeitiger Kündigungen als Werbungskosten anerkennen zu lassen. Damit verringert sich die Steuerlast der Betroffenen.
Info und Hilfe gibt es beim Deutschen Institut für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Vermögens-Analyse. (DIWVA-KG - diwva@foxteam.de)
Gruss Euer H.W. |
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